Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Geringere Einspeisevergütung
Schon 2010 traten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, die sich auf die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auswirkten.
Nach einer Senkung der Einspeisevergütung im vergangenen Jahr, gilt auch für Anlagen, die ab 2011 in Betrieb genommen werden, eine verringerte Vergütung. Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Vergütung im Vergleich zu den Sätzen von 2010 um 13 Prozent sinkt.
Neue Meldemöglichkeiten
Betreiber von PV-Anlagen können nun die Daten zur Anlage über das neue PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur (https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal) online mitteilen. Aber auch die Meldung über ein Formular per Brief, Fax oder E-Mail ist weiterhin möglich.