Die Privathaftpflicht sichert im privaten Bereich den versicherten Personenkreis, in Höhe der vereinbarten Deckungssumme, in Form einer Haftpflichtversicherung, ab.
Sie ist eine freiwillige Versicherung sollte aber wegen der vom Gesetzgeber, vorgesehenen unbegrenzten Haftung von Privatpersonen von jedem abgeschlossen werden.